Junggesellenclub Elegante Welt Markt Erlbach

Tradition I Brauchtum I Gemeinschaft

SATZUNG

Neuverfasst und an der Versammlung am 15.04.1977 im Clublokal ordentlich von der Versammlung angenommen.

 

Präambel

Alle aktiven verpflichten sich, alle Clubangelegenheiten mitzuberaten, bei allen Sitzungen nach Möglichkeit anwesend zu sein und für das Wohl des Clubs einzustehen.

 

§1

Der Junggesellenclub führt den Namen "Junggesellenclub Elegante Welt Markt Erlbach" - abgekürzt JCEW. Er wurde am 15. Februar 1920 gegründet und hat seinen Sitz in Markt Erlbach. Seine Mitglieder werden Cones genannt.

 

§2

Der Club bezweckt

Schaffung und Erhaltung des Bewusstseins der Zusammengehörigkeit bei den Mitgliedern.Freizeitgestaltung mit Hilfe eines Programms vor Veranstaltungen die der Unterhaltung, der Entspannung und der Information dienen können.Mitwirken am gesellschaftlichen Leben Markt Erlbachs.

 

§3

Der Club besteht aus Aktiven (Cones) und Ehrenmitgliedern (Ehrencones).

Die Zahl der aktiven Mitglieder darf 25 nicht übersteigen.

Gründungsmitglieder waren:

 

Wagner, Hans

Dauner, Hans

Reichel, Hans

Rosa, Hans

Popp, Georg

Popp, Hans

März, Philipp

Bub, Christoph

Bub, Hans

Nölp, Georg

Ziegler, Lorenz

Feuerlein, Otto

Hofmockel, Hans

Lamprecht, Fritz

Frühwald, Georg

Frühwald, Simon

Schindler, Georg

Siegling, Hans

Schwarz, Georg

Knechtel, Leonhard

 

 

 

§4

Die Verwaltungsorgane des Clubs sind:

Die Vorstandschaft, die Mitgiederversammlung der aktiven Cones.

Die Tätigkeit der Vorstandschaft ist Ehrenamtlich.

 

§5

Die Mitgliederversammlung entscheidet alle wichtigen Angelegenheiten des Clubs. Die beschlussfähige Versammlung besteht mindestens aus der absoluten Mehrheit aller aktiven Cones (50 % + 1). Sie wählt schriftlich die Mitglieder der Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit.

 

§6

Die Vorstandschaft besteht aus:

Dem 1. Vorstand, dem Clubdepp (2.Vorstand), dem Kassier, dem Schriftführer. Der Vorstand vertritt den Club in der Öffentlichkeit. Er plant und organisiert mit Hilfe der Cones alle Veranstaltungen des Clubs. Er beruft und leitet die Versammlung. Er ist berechtigt Aufgaben auf Clubmitglieder zu übertragen. Der Clubdepp ist der Vertreter des Vorstands. Er verwaltet die vermögenswerte des Clubs. Der Kassier führt über alle Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft Buch. Er kassiert Beiträge, Aufnahmegebühren, Eintrittsgelder etc.. Ausgaben darf er nur im Rahmen von Versammlungsbeschlüssen auf Anweisung des Vorstands oder Clubdepps machen. Der Schriftführer führt über alle Versammlungen und Generalversammlungen Protokoll. Er führt alle Korrespondenz und sonstigen schriftlichen Arbeiten des Clubs.

 

§7

Geschäftsordnung

Das Geschäftsjahr des Clubs stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Zwischen Weihnachten und Neujahr findet die Generalversammlung statt, zu der alle Cones und Ehrencones einzuladen sind. Die Vorstandschaft gibt an der Generalversammlung einen Jahresrückblick. Die Generalversammlung dient der Information, der Aussprache und dem Meinungsaustausch. Beschlüsse werden nicht gefasst. Der Club veranstaltet einmal im Jahr seinen traditionellen Festball, zu dem alle Cones und Ehrencones einzuladen sind. Am Festball werden neuaufgenommene Cones vereidigt. Der Club kann von seinen Mitgliedern Beiträge oder Gebühren erheben, die von der Versammlung festgesetzt werden. Es besteht Bringschuld. 

Clubmarsch: Gruß an Kiel

Clublied: Oh alte Burschenherrlichkeit

 

§8

Ordentliches Mitglied kann jeder Markt Erlbacher werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet die beschlussfähige Versammlung. Geschiedene werden nicht aufgenommen. Verwitwete oder geschiedene Ehrencones können auf eigenen Antrag wieder in den aktiven Mitgliederstand treten. Solche Mitglieder dürfen über Etat geführt werden.

 

§9

Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Dazu sind auf einem Bierdeckel die Worte: "Ich bitte um die Aufnahme in den JCEW", Ort, Datum und Name zu schreiben. Die Abstimmung über den Antrag erfolgt, - soweit Plätze vorhanden - in der darauffolgenden Versammlung (beschlussfähige Mehrheit). Stehen gleichzeitig mehrere Kandidaten zur Wahl, so wird in der Reihenfolge des Antragseingangs abgestimmt. Der Kandidat wird in den Club aufgenommen, wenn er 2/3 der Stimmen der Versammlung auf sich vereinigen kann. Andernfalls ist er abgelehnt. Die Abstimmung erfolgt nur mit ja oder nein. Cones-Anwärter werden zu allen Veranstaltungen des Clubs, außer zu Festbällen, eingeladen. Neuaufgenommene Mitglieder erkennen die Satzung mit ihrer Unterschrift an. Die feierliche Aufnahme erfolgt durch die Vereidigung am Festball. Hierbei erhält er das Clubabzeichen, das bei allen Veranstaltungen (Festball, Generalversammlung, Versammlung) des Clubs, offen zu tragen ist.

 

§10

Ehrenmitglieder kann ein Cones nur durch Verehelichung werden. Die Hochzeit ist der Vorstandschaft vier Wochen vorher anzuzeigen. Die Ehrenmitgliedschaft tritt am Hochzeitstag nach Überreichung des Hochzeitsgeschenks (Nachthofen) und der Ehrenurkunde durch die eingeladene Vorstandschaft (Vorstand und Clubdepp) in Kraft.

Ruhestandsregelung:

Jeder aktive Cones hat den Anspruch, einen Antrag auf Ruhestand zu stellen, über den die darauffolgende Versammlung mit einer 2/3 Mehrheit der aktiven Cones entscheidet. Mit der Genehmigung des Antrags durch die Versammlung, verliert der aktive Cones im Ruhestand sein aktives Stimmrecht. Nach schriftlicher Einladung der Vorstandschaft (Vorstand, Clubdepp) zum Hochzeitstag, tritt der Cones im Ruhestand, durch überreichen der Ehrenurkunde in den Stand der Ehrencones über.

 

§11

Es wird immer weitergesoffen!

 

§12

Der freiwillige Austritt aus dem Club erfolgt schriftlich unter Angabe von Gründen.

  • Der Vorstand verständigt ihn schriftlich von dem Beschluss und fordert ihn auf, an der nächsten Versammlung zu dem Problem Stellung zu nehmen.
  • Nach der Aussprache erfolgt die Abstimmung in Abwesenheit des Betroffenen. Zum Ausschluss sind 2/3 Stimmen der beschlussfähigen Versammlung nötig.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben führt zu einer Abstimmung ohne Aussprache.
  • Der Vorstand teilt dem betreffenden Cones das Ergebnis der Abstimmung mit.
  • Ein nach §13 Ausgeschlossener kann nicht wieder aufgenommen werden.

 

§13

Sollte ein Mitglied seinen Beitragsleistungen nicht nachkommen und/oder durch ständige Abwesenheit bei Veranstaltungen seine Interesselosigkeit bekunden, so kann auf Antrag die beschlussfähige Versammlung den Vorstand beauftragen, das Ausschlussverfahren einzuleiten:

 

§14

Der Club kann nicht aufgelöst werden. Sind keine aktiven Mitglieder mehr vorhanden, so geht das Clubvermögen in die Hände der Ehrencones über. Diese bemühen sich um neue Mitglieder, vereidigen diese und übergeben das Clubvermögen.

§15

Eine Satzungsänderung bedarf mindestens 2/3 der Stimmen der aktiven Cones

 

§16

Alle nicht in der Satzung angesprochenen Probleme regelt die Mitgliederversammlung (absolute Mehrheit genügt). Jeder Beschluss gilt so lange, bis er durch einen anderslautenden außer Kraft gesetzt wird.

 

 

Neuverfassung des §10 b) an der Versammlung vom 04.08.2000 im Gasthaus Zeilinger von der Versammlung ordentlich angenommen.

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